Rechtsprechung
   KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 - 121 HEs 30/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32472
KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 - 121 HEs 30/23 (https://dejure.org/2023,32472)
KG, Entscheidung vom 20.10.2023 - 3 Ws 51/23 - 121 HEs 30/23 (https://dejure.org/2023,32472)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - 3 Ws 51/23 - 121 HEs 30/23 (https://dejure.org/2023,32472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,32472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Untersuchungshaft: Sechs-Monats-Haftprüfung - Zügiger Termin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Diese Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen (BVerfG NStZ-RR 2008, 18; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 15).

    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfG, StV 2013, 640 und NStZ-RR 2008, 18; Senat, Beschlüsse vom 4. April 2020 - (3) 161 HEs 4/20 (2-5/20) - und vom 28. April 2016 - (3) 141 HEs 29/16 (5-7/16) - KG, Beschluss vom 6. August 2013 - (4) 141 HEs 41/13 (19-21/13) - 4 Ws 100-101, 104/13 -, BeckRS 2013, 18237; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 121 Rn. 18ff. m. w. N.).

    Insbesondere darf aus der gesetzlichen Frist nicht etwa der Schluss gezogen werden, dass ein Strafverfahren bis zu diesem Zeitpunkt nicht unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots geführt werden müsse (BVerfG NStZ-RR 2008, 18 m. w. N.; KG, Beschluss vom 4. Juni 2019 - (4) 121 HEs 24/19 (15/19) - m. w. N.).

  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfG, StV 2013, 640 und NStZ-RR 2008, 18; Senat, Beschlüsse vom 4. April 2020 - (3) 161 HEs 4/20 (2-5/20) - und vom 28. April 2016 - (3) 141 HEs 29/16 (5-7/16) - KG, Beschluss vom 6. August 2013 - (4) 141 HEs 41/13 (19-21/13) - 4 Ws 100-101, 104/13 -, BeckRS 2013, 18237; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 121 Rn. 18ff. m. w. N.).

    Zudem darf das Gericht nicht darauf vertrauen, dass ein Angeklagter entgegen seinem bisherigen Aussage- und Verteidigungsverhalten ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklagevorwürfe ablegen wird; es darf deshalb, wenn keine konkreten Hinweise auf eine mögliche Verständigung über den Verfahrensausgang oder ein Einvernehmen (aller Verfahrensbeteiligten) über einen reduzierten Umfang der Beweisaufnahme vorliegen, nicht lediglich eine Hauptverhandlung vorsehen, die für eine im Falle einer streitigen Verhandlung notwendige umfassende Beweisaufnahme nicht ausreichen wird (vgl. KG, Beschluss vom 6. August 2013 - (4) 141 HEs 41/13 (19-21/13) - 4 Ws 100-101, 104/13 -, BeckRS 2013, 18237 m. w. N.; Krauß in BeckOK StPO 48. Aufl., § 121 Rn 18).

  • BGH, 11.08.2021 - AK 41/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Im Verfahren der besonderen Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO bildet allein der zuletzt erlassene und prozessordnungsgemäß bekanntgegebene Haftbefehl den Prüfungsgegenstand (Anschluss BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21).

    Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG NStZ 2002, 157; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21 -, juris; Beschlüsse vom 1. August 2022 - (4) 161 HEs 41/22 (34/22) - und vom 25. Januar 2021 - (4) 121 HEs 2/21 (2+3/21) -, jeweils m. w. N.; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 13; Krauß in BeckOK StPO 48. Aufl., § 121 Rn. 15).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfG, StV 2013, 640 und NStZ-RR 2008, 18; Senat, Beschlüsse vom 4. April 2020 - (3) 161 HEs 4/20 (2-5/20) - und vom 28. April 2016 - (3) 141 HEs 29/16 (5-7/16) - KG, Beschluss vom 6. August 2013 - (4) 141 HEs 41/13 (19-21/13) - 4 Ws 100-101, 104/13 -, BeckRS 2013, 18237; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 20; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 121 Rn. 18ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG NStZ 2002, 157; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21 -, juris; Beschlüsse vom 1. August 2022 - (4) 161 HEs 41/22 (34/22) - und vom 25. Januar 2021 - (4) 121 HEs 2/21 (2+3/21) -, jeweils m. w. N.; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 13; Krauß in BeckOK StPO 48. Aufl., § 121 Rn. 15).
  • KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21

    Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus KG, 20.10.2023 - 3 Ws 51/23
    Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG NStZ 2002, 157; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21 -, juris; Beschlüsse vom 1. August 2022 - (4) 161 HEs 41/22 (34/22) - und vom 25. Januar 2021 - (4) 121 HEs 2/21 (2+3/21) -, jeweils m. w. N.; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 13; Krauß in BeckOK StPO 48. Aufl., § 121 Rn. 15).
  • KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24 HP - 121 HEs 1/24

    Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit

    Alleiniger Gegenstand der besonderen Haftprüfung durch den Senat sind die dem Angeklagten in dem Haftbefehl zur Last gelegten Taten (BVerfG NStZ 2002, 157; BGH, Beschluss vom 11. August 2021 - AK 41/21 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2023 - 3 Ws 51/23 - und vom 14. Juli 2023 - 3 Ws 27/23 - jeweils m. w. N.; Gericke in KK-StPO 9. Aufl., § 121 Rn. 13; Krauß in BeckOK StPO 49. Aufl., § 121 Rn. 15), wobei jeweils von dem diesen Taten nach aktuellem Ermittlungsstand zugrundeliegenden Sachverhalt auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - AK 3/22 -, juris; Böhm, MüKo StPO 2. Aufl, § 121 Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht